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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der DOMI exclusiv GmbH
Palais Schlick, Türkenstraße 25/6
1090 Wien
1. Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) sind Grundlage aller Bestellungen bei sowie Verträgen mit der DOMI Exclusiv GmbH, FN 402705 p, mit dem Sitz in Palais Schlick, Türkenstraße 25/6, A-1090 Wien (im Folgenden kurz „DE“).
2. Zustandekommen des Vertrages, Inhalt der Leistungspflicht
2.1. Sofern Ihnen DE nicht innerhalb einer Woche ab Erhalt des Bestellformulars (zB Übergabe vom Kunden an den Handelsvertreter) etwas anderes mitteilt, gilt dies als Auftragsbestätigung (= Annahme Ihres Angebot).
2.2. DE ist es auch ausdrücklich vorbehalten, die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen technisch verbessert zu liefern.
3. Lieferung
3.1. Von DE angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung.
3.2. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse. Sämtliche Schäden und Kosten, die DE durch nicht rechtzeitige Bekanntgabe von für die Lieferung erforderlichen Daten entstehen, hat der Kunde zu tragen.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Das gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von DE.
4.2. Vor vollständiger Begleichung der Rechnung ist es dem Kunden daher untersagt, das Produkt zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder Dritten sonstige Rechte daran einzuräumen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und andere die Rechtsstellung von DE beeinträchtigende Zugriffe Dritter auf die mit Eigentumsvorbehalt behaftete Sache hat der Kunde DE gegenüber unverzüglich und schriftlich bekannt zu geben. Der Kunde hat derartigen Maßnahmen unter Hinweis auf das Vorbehaltseigentum von DE umgehend zu widersprechen.
5. Zahlung
5.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen sofort ab deren Zustellung zur Zahlung fällig.
5.2. DE ist berechtigt, offene Forderungen durch ein Inkassobüro eintreiben zu lassen. Unter den Voraussetzungen des § 1333 Abs 2 ABGB ist der Kunde zum Ersatz der für die Einmahnung angefallenen, notwendigen und zweckentsprechenden Betreibungs- und Einbringungskosten, insbesondere Mahn- und Inkassospesen verpflichtet.
6. Gewährleistung und Herstellergarantie
6.1. Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung.
6.2. Sofern ein Dritter, insbesondere der Hersteller, eine Garantie einräumt, wird DE hierdurch nicht verpflichtet. Solche Garantien betreffen ausschließlich die unmittelbaren Rechte des Kunden gegen den Aussteller der Garantie, nicht aber gegenüber DE. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche werden durch eine Garantie nicht berührt, beeinträchtigt oder beschränkt.
7. Haftung
7.1. DE haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Bei Verletzung von Hauptleistungspflichten und Personenschäden haftet DE allerdings auch bei leichter Fahrlässigkeit.
7.2. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
8. Anwendbares Recht
Für sämtliche Bestellungen, Lieferungen und Leistungen gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.